Seit dem 28. Mai 2024 können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) staatliches Fördergeld für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beantragen.
Der Bund stellt die Zuschüsse über die KfW bereit. Darüber hinaus bietet die KfW weitere zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können.
Eigentümer bestehender Einfamilienhäuser, die diese selbst bewohnen, können bereits seit dem 27. Februar Unterstützung für den Wechsel beantragen. Ab August können sich private Vermieterinnen und Vermieter sowie Inhaber von Wohnungseigentümergemeinschaften, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten, für die Förderung bewerben.
Höhe der Förderung
Je nach Voraussetzungen gibt es den Zuschuss für bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Mindestens sind 30 Prozent Förderung vorgesehen. Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und weitere Kosten je nach Anzahl der Wohneinheiten. Daneben gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Effizienzbonus von zusätzlich fünf Prozent. Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Heizsysteme hinzu. In den darauffolgenden Jahren verringert sich dieser.Weiterführende Informationen sind bei der KfW abrufbar: Heizungsförderung: Ab sofort Antragstellung für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für Wohneigentümergemeinschaften möglich | KfW
Quelle: BRÖTJE